ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
VERSION 1, vom 16.10.2009
1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Design-, Konzept und Programmieraufträge zwischen ASTNEBEL KG und deren Auftraggeber (AG).
2. Grundlagen der Zusammenarbeit
2.1. Grundlage jedes Auftrags ist ein vom AG vorgegebener Rahmen (Briefing), dessen Anforderungen von ASTNEBEL KG zu erfüllen sind. Innerhalb des Briefings besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
2.2. ASTNEBEL KG schafft das Werk eigenverantwortlich, ist jedoch berechtigt, zur Durchführung sachverständige Mitarbeiter oder Kooperationspartner heranzuziehen.
2.3. Der AG sorgt dafür, dass der ASTNEBEL KG alle Unterlagen und Umstände sowie Anweisungen, die zur optimalen Auftragserfüllung notwendig sind, zeitgerecht und vollständig zugänglich gemacht werden.
3. Urheberrecht und Nutzungsrecht
3.1. Soweit zwischen AG und ASTNEBEL KG nichts Abweichendes vereinbart wurde, räumt ASTNEBEL KG dem AG ein Werknutzungsrecht (ausschließliches Nutzungsrecht) ein.
3.2. Der AG erwirbt mit vollständiger Bezahlung des Gesamthonorars und der Nebenkosten das vereinbarte Nutzungsrecht an den in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werken in der gelieferten Fassung, für den vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang. Dies gilt auch für Programmierleistungen, wobei die Software nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl an Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Wurden über Nutzungszweck und -umfang keine Vereinbarungen getroffen, gilt der für die Auftragserfüllung erforderliche Mindestumfang. Jede anderweitige oder weitergehende zukünftige Nutzung erfordert die honorarwirksame Zustimmung von ASTNEBEL KG.
3.3. Jede Änderung, Bearbeitung oder Nachahmung der zur Nutzung überlassenen Werke ist unzulässig, solange nicht das Recht auf Bearbeitung schriftlich und gegen Honorar eingeräumt wurde.
3.4. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Ausarbeitung von Konzepten, sowie bei der Herstellung von Design und Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte von ASTNEBEL KG zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
3.5. Sollte, bei einer von ASTNEBEL KG entwickelten Software, für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom AG gegen Kostenvergütung bei ASTNEBEL KG zu beauftragen. Kommt ASTNEBEL KG dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.
3.6. Die dem AG (bzw. bei Agenturen deren Kunden), dem Nutzungswerber, eingeräumten Rechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von ASTNEBEL KG an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weitergegeben werden.
3.7. An den Entwürfen, Ausarbeitungen und Computerdaten erwirbt der AG kein Eigentum. Im Fall der Einzelrechtsnachfolge gehen alle Rechte und Pflichten an den Rechtsnachfolger über, jedoch nur in dem zwischen ASTNEBEL KG und seinem Kunden vereinbarten Umfang. Eine allfällige Ausweitung der Nutzung durch den Rechtsnachfolger bedarf in jedem Fall der Zustimmung von ASTNEBEL KG.
3.8. Will der AG nach Auftragserfüllung, Rücktritt oder nach Kündigung eines Rahmen- oder Betreuungsvertrages die erarbeiteten oder gestalteten Konzepte, Ideen oder Werke unverändert weiter nutzen, erfordert dies die Einräumung des unbeschränkten Nutzungsrechts; wenn diese von Dritten oder dem AG verändert, aktualisiert oder als Grundlage für Weiterentwicklungen verwendet werden sollen, zusätzlich die Einräumung des Rechts auf Bearbeitung durch Dritte. Wünscht der AG die Übergabe der Computerdaten, erfordert dies eine zusätzliche Vereinbarung.
4. Entgeltlichkeit von Präsentationen
4.1. Alle Leistungen von ASTNEBEL KG erfolgen gegen Entgelt, lediglich die zur Offertlegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos.
4.2. Die Einladung des AG, eine Präsentation mit Vorentwürfen zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen. Die Höhe des Präsentationsentgelts ist frei vereinbar und umfasst, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die Hälfte eines üblichen Gestaltungshonorars als angemessene Entlohnung gemäß §§ 1004, 1152 ABGB. Mit Durchführung der Präsentation gilt ein Präsentationsauftrag als erteilt, angenommen und erfüllt.
4.3. Vergibt ein AG oder Auslober eines Präsentationswettbewerbs nach erfolgter Präsentation überhaupt keinen oder nur einen erheblich reduzierten Auftrag an ASTNEBEL KG oder einen Präsentationsmitbewerber, steht ASTNEBEL KG das volle Gestaltungshonorar anstelle des reduzierten Präsentationshonorars zu.
4.4. Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Nutzungsrechten.
5. Honoraransprüche und Zahlungsbedingungen
5.1. ASTNEBEL KG hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber.
5.2. Die von ASTNEBEL KG gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind prompt, ab Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12 % p.a. als vereinbart. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Erbrachte Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ASTNEBEL KG. Die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte erfolgt am Tag des Zahlungseingangs. Jede Weitergabe oder Veräußerung von Rechten, sowie die Ausweitung der vereinbarten Nutzung erfordern eine gesonderte Vereinbarung. Befindet sich der Auftraggeber mit der Bezahlung eines fälligen Betrages in Verzug, so ist ASTNEBEL KG nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.
5.3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen mit Honoraransprüchen gegenzurechnen oder Zahlungen wegen Bemängelung zurückzuhalten.
5.4. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist ASTNEBEL KG berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
5.5. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorares nach dem zur Zeit der Austellung der Honorarnote geltenden Stundensatz.
6. Leistung, Fremdleistungen und Produktionsüberwachung
6.1. Zur Erbringung der gewünschten Leistung samt Übergabe
der Produktionsdaten gilt eine angemessene Entlohnung nach §§ 1004, 1152 ABGB als vereinbart. Die Übergabe von Entwicklungsdaten ist nur dann ein Teil der Leistung, wenn sie schriftlich und gegen entsprechendes zusätzliches Honorar vereinbart wurde.
6.2. ASTNEBEL KG ist ermächtigt, mit dem Auftrag in Zusammenhang stehende, notwendige oder vereinbarte Nebenleistungen entweder gegen ortsübliches Entgelt selbst zu erbringen oder im Namen und für Rechnung seines AG an Dritte in Auftrag zu geben.
6.3. Die Koordination sowie die Überwachung der Vervielfältigung/Produktion (wie auch Farbabstimmung oder Drucküberwachung) können vom AG an externe Producer-Fachleute oder an ASTNEBEL KG vergeben werden. Sie erfordern einen getrennten Auftrag und erfolgen gegen Entgelt.
7. Rückgabe und Aufbewahrung
7.1. Der AG erhält alle Unterlagen, Zwischenergebnisse, Entwürfe, Konzeptionsbeschreibungen und Ausarbeitungen zu treuen Handen. Bis zum Erwerb der Nutzungsrechte sowie im Ablehnungsfall (Nutzungsverzicht) ist es dem AG nicht gestattet, davon Ablichtungen herzustellen, sie in Computersystemen abzuspeichern oder Dritten zur Ansicht oder Weiterbearbeitung zugänglich zu machen, ausgenommen zum Zweck der Entscheidungsfindung durch Meinungsforschungsinstitute.
7.2. Entwurfsoriginale und Computerdaten sind der ASTNEBEL KG, sobald sie für die vereinbarte Nutzung nicht mehr erforderlich sind, auf Gefahr und Rechnung des AG unbeschädigt zurückzusenden bzw. zu übergeben.
7.3. Bei von ASTNEBEL KG entwickelter Software ist dem Auftraggeber die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.
8. Lieferfristen
8.1. Bei Übernahme eines Auftrages sind in Abhängigkeit vom Auftragsumfang präzise Vereinbarungen betreffend der Fristigkeit der auszuführenden Arbeiten bzw. der Lieferung zu treffen.
8.2. Die in Auftrag gegebenen Leistungen gelten mit der vom Auftraggeber schriftlich bestätigten Übergabe des Werkes als erbracht.
8.3. Die vertraglich vereinbarten Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Aufnahme des Auftrages durch ASTNEBEL KG, wenn alle notwendigen Arbeitsunterlagen vom Auftraggeber als Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Die vereinbarten Liefertermine sind grundsätzlich einzuhalten. Insoweit ein Schaden auf einem Verschulden der ASTNEBEL KG, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, beruht, ist eine allfällige Schadenersatzpflicht gegenüber dem Kunden als Auftraggeber mit der Höhe des Rechnungsbetrages (ohne Nebenkosten und Umsatzsteuer) über den vereinbarten Auftrag begrenzt.
9. Haftung
9.1. Die ASTNEBEL KG haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit hat sie bis zur Höhe ihres Honorars (ohne Nebenkosten und Umsatzsteuer) einzustehen.
9.2. Mängel sind der ASTNEBEL KG unter Aufforderung zu deren Behebung innerhalb einer angemessenen Frist unverzüglich nach Empfang der Leistungen anzuzeigen. Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft von ASTNEBEL KG zur Mängelbehebung entstehen, trägt der AG. Ein Nachbesserungsanspruch erlischt nach sechs Monaten.
9.3. Für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Ausarbeitungen übernimmt ASTNEBEL KG keine Haftung. Ebenso haftet sie nicht für die Richtigkeit von Text und Bild, wenn Arbeiten vom AG genehmigt wurden oder eine Vorlage zur Kontrolle dem AG zumindest angeboten wurde.
9.4. Soweit die ASTNEBEL KG notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des AG an Dritte in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der ASTNEBEL KG.
9.5. Die vom AG überlassenen Unterlagen (Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden von ASTNEBEL KG unter der Annahme verwendet, dass der AG zu deren Verwendung berechtigt ist und bei Bearbeitung oder Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der AG haftet der ASTNEBEL KG gemäß § 86 UrhG für jede Art widerrechtlicher Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars, soweit eine solche zumindest fahrlässig durch ihn ermöglicht oder geduldet wurde.
10. Namensnennung und Belegmuster
10.1. ASTNEBEL KG ist gem. § 20 UrhG zur Anbringung ihres Firmenwortlauts bzw. Logos auf jedem von ihr entworfenen Werk/Produkt sowie Werbemittel dafür oder Veröffentlichungen darüber berechtigt. Form und Dauer der Kennzeichnung können mit dem AG abgesprochen werden.
10.2. ASTNEBEL KG verbleibt in jedem Fall gem. § 26 UrhG das Recht, Abbildungen der von ihr entworfenen Werke/Produkte zum Zweck der Eigenwerbung (Promotion) in gedruckter Form zu verwenden oder zu diesem Zweck im weltweiten Internet bereit zu stellen.
10.3. Bei dreidimensionalen Gegenständen hat die ASTNEBEL KG Anspruch auf für sie kostenlose Überlassung von Ablichtungen der Gegenstände, die mit Hilfe ihrer Design-Findung hergestellt wurden, sowie auf Übergabe eines Belegexemplars, soweit letzteres nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Bei Druckwerken hat die ASTNEBEL KG Anspruch auf zumindest fünf Exemplare der von ihr gestalteten Werke.
11. Rücktritt und Storno
11.1. Der AG und die ASTNEBEL KG sind berechtigt, nach Vorlage der Erstpräsentation ohne Angabe von Gründen vom Auftrag zurückzutreten, wobei vom AG das Präsentationshonorar gemäß Punkt 4.2. AGB ASTNEBEL KG zu bezahlen ist.
11.2. Storniert der AG während der Gestaltungs- oder Ausführungsphase oder innerhalb einer aufrechten Rahmenvereinbarung durch Gründe, die nicht von ASTNEBEL KG zu verantworten sind, den Auftrag, oder reduziert er den Auftragsumfang, verpflichtet er sich zur Vergütung des Gestaltungshonorars zuzüglich des bis dahin angefallenen Nebenleistungs- und Kostenaufwands.
11.3. Unabhängig davon ist die ASTNEBEL KG berechtigt, ein Entgelt für bereitgestellte und nicht genutzte Arbeitskapazität und allenfalls dadurch erlittenen Schaden dem AG in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung eines Nutzungsentgelts entfällt, alle Rechte bleiben bei ASTNEBEL KG.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Der Schriftform bedarf jede von den AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarung sowie alle Rahmenvereinbarungen.
12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
12.3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.
ASTNEBEL KG Zieglergasse 84/10, 1070 Wien
TEL 01 / 944 0872 MAIL info@astundnebel.at
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